Gesetze › TreuhG › - Umwandlung der Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften § 22 TreuhG Kapitalgesellschaften, die nach § 11 Abs. 2 entstanden sind, sind mit Ablauf des 30. Juni 1991 aufgelöst, wenn die nach den §§ 19 und 21 erforderlichen Maßnahmen bis zu diesem Tage nicht durchgeführt worden sind. Treuhandgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 21 § 23