Gesetze › TreuhG › - Umwandlung der Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften Schlußformel TreuhG Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebzehnten Juni neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Treuhandgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Übergangs- und Schlußbestimmungen Anhang EV - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -