Gesetze › TrGebV § 1 TrGebV Gebührenerhebung Die registerführende Stelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes Gebühren nach der Anlage (Gebührenverzeichnis). Transparenzregistergebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Gebührenerhebung bei Rechtsgestaltungen