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§ 2 TrinkwEGV

Begriffsbestimmungen

Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. 1.

    Trinkwassereinzugsgebiet: ein Gebiet, aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasser zu der Entnahmestelle oder den Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung gelangt;

  2. 2.

    Gefährdung: Stoffe im Wasser mit biologischen, chemischen, physikalischen oder radiologischen Eigenschaften oder eine anderweitige Beschaffenheit des Wassers, die im Hinblick auf seinen Gebrauch als Trinkwasser die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können;

  3. 3.

    Gefährdungsereignis: ein Ereignis, das Gefährdungen von Wasser für die Trinkwassergewinnung herbeiführt.

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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