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Anhang 1 TVMindestlohn Maler 12

(zu § 2 Nummer 4 Satz 1 der Anlage) Tätigkeitsbeispiele für Facharbeiten im Sinne § 2 Nr. 4 Satz 1

Maler

  1. –

    Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen

  2. –

    Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, insbesondere:

    1. –

      Be- und Entschichten insbesondere durch mechanische, thermische, physikalische und chemische Verfahren

    2. –

      Ausführung von Spachtel- und Glättarbeiten

    3. –

      Ausführung von Dämm- und Isolierarbeiten, insb. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) einschließlich Schlussbeschichtung

    4. –

      Tapezier-, Verlege-, Klebe- und Spannarbeiten insb. für Decken-, Wand- und Bodengestaltung

    5. –

      Be- und Verarbeiten von Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen

    6. –

      Be- und Verarbeitung textiler Werkstoffe

    7. –

      Ausführung von Dekorationsarbeiten insbesondere in Räumen und an Fassaden

    8. –

      Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten insb. gegen klimatische Belastungen und Biotische Angriffe

    9. –

      Ausführung von Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Festigungen

    10. –

      Bauwerksabdichtungen insbesondere mit bituminösen, zement- oder kunststoffgebundenen Abdichtungsmitteln, Dichtungsbahnen und anderen Dichtstoffen,

    11. –

      Anwenden von Entrostungs- und Korrosionsschutzverfahren an Bauwerken und Objekten insbesondere an Brücken, Kränen und Strommasten,

    12. –

      Herstellen von metallischen Überzügen insbesondere durch Metallspritzen, Duplex- und Schmelztauchverfahren

    13. –

      Durchführung von Ausbauarbeiten insb. Herstellen von Innenflächen aus Putz, Gips, Leichtbaustoffen zur Vorbereitung der Beschichtung

    14. –

      Ausführung von Montagearbeiten insb. Aus- und Einbau von Systemelemente

    15. –

      Ausführung von Schutzbeschichtungen insb. Brandschutzbeschichtungen und Auskleidungen mit Beschichtungsmitteln,

    16. –

      Betonschutz- und instandsetzungsarbeiten

    17. –

      Straßenmarkierungsarbeiten

    18. –

      Baufugentechnik insb. Anwendung von Systeme und Techniken zur Abdichtung, Instandhaltung und Sanierung von Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen an Gebäuden und Objekten im Innen- und Außenbereich, sowie Glasversiegelung

    19. –

      Pflegen und Konservieren von Oberflächen

    20. –

      Entwerfen und Umsetzen von kommunikativer und dekorativer Gestaltung insbesondere Schriften, Zeichen, Ornamente, bildliche Darstellungen, Signets und Symbole

    21. –

      Ausführung von Lasur- und Beiztechniken

    22. –

      Ausführung von Blattmetall- und Bronzetechniken

    23. –

      Ausführung von Fassmal- und Verzierungstechniken, Dekorationsmalerei, Schmuck- und Imitationstechniken

    24. –

      Ausführung von Sgraffito, Stuckmarmor, Stucculustro und sonstiger Putzgestaltung einschließlich der Verarbeitung von Steinersatzmassen und Beton,

    25. –

      Durchführung von Instandsetzungsarbeiten insbesondere Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion und Konsolidierung

    26. –

      Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Objekten

  3. –

    Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Arbeitsbühnen

Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 28. April 2025 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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