Gesetze › TWirtAusbStEignV § 4 TWirtAusbStEignV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Ausnahmeregelungen