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§ 5 TWirtAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz,
- 6.
Betriebliche Abläufe und Organisation; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- 6.1
Planen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsabläufen und Produktion,
- 6.2
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,
- 6.3
Kommunikation und Information,
- 7.
Qualitätssichernde Maßnahmen,
- 8.
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,
- 9.
Tierschutz,
- 10.
Tierproduktion,
- 10.1
Tierzucht,
- 10.2
Tierhaltung,
- 10.3
Fütterung,
- 10.4
Tiergesundheit und Tierhygiene,
- 10.5
Nutzung von Tieren und Gewinnung spezifischer Produkte.
- 1.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Kälber- und Jungrinderaufzucht,
- 2.
Rinderhaltung,
- 3.
Reproduktion,
- 4.
Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren,
- 5.
Weidewirtschaft, Futtergewinnung.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schweinehaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Reproduktion,
- 2.
Sauenhaltung,
- 3.
Ferkelaufzucht und Schweinemast,
- 4.
Vermarktung,
- 5.
Technische Systeme der Schweinehaltung,
- 6.
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Geflügelhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Haltung und Herdenmanagement,
- 2.
Fütterung,
- 3.
Produktgewinnung und Vermarktung,
- 4.
Reproduktion, Vermehrung, Brut,
- 5.
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schäferei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Schafhaltung,
- 2.
Ablammung und Aufzucht,
- 3.
Produktion von Wolle, Milch und Fleisch,
- 4.
Hütetechnik,
- 5.
Weidewirtschaft, Futtergewinnung,
- 6.
Naturschutz und Landschaftspflege.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Imkerei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Völkerführung und Bienengesundheit,
- 2.
Bienenwanderung,
- 3.
Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz,
- 4.
Bienenprodukte gewinnen und vermarkten,
- 5.
Königinnenzucht,
- 6.
Betriebsmittel zur Bienenhaltung.