Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle