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Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 27.7.2001 I 1887 · Quelle

Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Gerichtsstand in Unterhaltssachen
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
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