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Anlage UIGGebV

(zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 3709)

A. Gebühren
Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag in Euro
1.Auskünfte
1.1- mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikatengebührenfrei
1.2- Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Duplikatenbis 250
1.3- Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssenbis 500
Auslagen werden mit Ausnahme der Nr. 1.1 zusätzlich erhoben.
2.Herausgabe
2.1- Herausgabe von Duplikatenbis 125
2.2- Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssenbis 500
Auslagen werden zusätzlich erhoben.
3.Einsichtnahme vor Ort einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Duplikatengebührenfrei
4.Vorkehrungen nach § 7 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzesgebührenfrei
5.Unterrichtung der Öffentlichkeit nach nach den §§ 10 und 11 des Umweltinformationsgesetzesgebührenfrei
B. Auslagen
Nr.AuslagentatbestandAuslagenbetrag in Euro
1.Herstellung von Duplikaten
1.1- je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen0,10
1.2- je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen0,15
1.3- Reproduktion von verfilmten Akten je Seite0,25
2.Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopienin voller Höhe
3.Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderungin voller Höhe

Umweltinformationsgebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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