Gesetze › UmstGErwNwG § 7 UmstGErwNwG Dieses Gesetz tritt am 29. Juni 1990 in Kraft. Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Schlußformel