Gesetze › UmweltHG § 4 UmweltHG Ausschluß der Haftung Die Ersatzpflicht besteht nicht, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde. Umwelthaftungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Begriffsbestimmungen § 5 Beschränkung der Haftung bei Sachschäden