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UmwStG
Umwandlungssteuergesetz
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
- § 3Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
- § 4Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers
- § 5Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
- § 6Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- § 7Besteuerung offener Rücklagen
- § 8Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen
- § 9Formwechsel in eine Personengesellschaft
- § 10(weggefallen)
Dritter Teil Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft
- § 11Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
- § 12Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
- § 13Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
- § 14(weggefallen)
Vierter Teil Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)
- § 15Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
- § 16Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
Fünfter Teil Gewerbesteuer
- § 17(weggefallen)
- § 18Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft
- § 19Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft
Sechster Teil Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch
- § 20Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
- § 21Bewertung der Anteile beim Anteilstausch
- § 22Besteuerung des Anteilseigners
- § 23Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft
Siebter Teil Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft
Achter Teil Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
Neunter Teil Verhinderung von Missbräuchen
Zehnter Teil Anwendungsvorschriften und Ermächtigung