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Art. 10 UnBefG

Inkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.

(2)

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), außer Kraft. Ansprüche der Unternehmen daraus bleiben bestehen; hierfür gelten die Verfahrensvorschriften des bisherigen Rechts.

Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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