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Art. 1 UNOImmÜbkG

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem am 13. Februar 1946 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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