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§ 2 UrhUSAG

Inwieweit im Falle einer Änderung des Schutzes der deutschen Urheberrechte in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Änderung des in § 1 vorgesehenen Schutzes für die Angehörigen der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland eintritt, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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