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§ 4 UStSchlFestV

Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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