Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.
Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle