Die Unfallversicherungsträger überprüfen regelmäßig, spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, die Höhe der Rückstellungen nach § 1 und der jährlichen Zuführungen für die folgenden fünf Jahre.
Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle