Gesetze › UVBundBahnDiszRAnO Schlussformel UVBundBahnDiszRAnO Unfallversicherung Bund und Bahn Vorsitzender des Vorstandes Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallversicherung Bund und Bahn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle III. Inkrafttreten