§ 4 UVPG
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle