Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle