AdvoCite

§ 21 UZwBwG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved