Gesetze › VAG › Teil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung› Kapitel 4 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit § 183 VAG Bekanntmachungen (1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Versicherungsaufsichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 182 Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen § 184 Organe