Gesetze › VAG › Teil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung› Kapitel 1 Geschäftstätigkeit› Abschnitt 6 Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung § 56 VAG (weggefallen) Versicherungsaufsichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 55 Verstärkte Sorgfaltspflichten § 57 Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr