§ 99 VAG
Struktur der Standardformel
Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- 1.
der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,
- 2.
der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und
- 3.
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.
Versicherungsaufsichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle