Gesetze › VBGÜbertrAnO II. VBGÜbertrAnO Inkrafttreten Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle I. Übertragung von Befugnissen Schlussformel