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§ 2 VbrInsVV

Zulässige Abweichungen

Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:

  1. 1.

    Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;

  2. 2.

    Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.

Verbraucherinsolvenzformularverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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