Gesetze › VerbrVerbG › Dritter Abschnitt § 12 VerbrVerbG Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11