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§ 7 VerdStatG

Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale der Erhebung sind:

  1. 1.

    Name und Anschrift der Erhebungseinheit,

  2. 2.

    Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,

  3. 3.

    Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.

Verdienststatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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