Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein.
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Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle