§ 6 VerfGlasAusbV
Aufteilung in zwei Teile; Zeiträume
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2.
(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(4) Den jeweiligen konkreten Zeitraum für Teil 1 und Teil 2 legt die zuständige Stelle fest.
Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle