Der Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin sowie der Ausbildungsberuf des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle