Gesetze › VermG › Abschnitt IV Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten § 19 VermG (weggefallen) Vermögensgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18b Herausgabe des Ablösebetrages § 20 Vorkaufsrecht von Mietern und Nutzern