Gesetze › VersAnsprReglGÄndG 2 Art. 6 VersAnsprReglGÄndG 2 Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft. Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 5