Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Kaufmanns für Versicherungen und Finanzanlagen und der Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle