AdvoCite
§ 8 VersFinKflAusbV
Prüfungsbereich des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ statt.
Im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einzuschätzen und zu beschreiben,
- 2.
geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden zu nutzen,
- 3.
Kundendaten zu erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung zu nutzen,
- 4.
die rechtlichen Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einzuhalten,
- 5.
Beratungsanlässe bei Privatkunden zu identifizieren,
- 6.
für die Beratung individuelle Bedarfe zu analysieren und zu erläutern,
- 7.
individuelle, bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln,
- 8.
Angebote zu erstellen und
- 9.
ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzuzeigen.
Für den Nachweis nach Absatz 2 Nummer 4 bis 6 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
- 1.
die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum,
- 2.
die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung und
- 3.
die Absicherung von Mobilität und Reisen.
Für den Nachweis nach Absatz 2 Nummer 7 bis 9 ist als Gebiet die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum zugrunde zu legen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.