Gesetze › VersImmoDarlSachkV Schlussformel VersImmoDarlSachkV Der Bundesrat hat zugestimmt. Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Inkrafttreten