Gesetze › VerstromG 1 › Dritter Abschnitt Schlußvorschriften § 7 VerstromG 1 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6