Gesetze › VerstV § 7 VerstV Zuschlag Der Versteigerer darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird. Versteigererverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Ausnahme von den verbotenen Tätigkeiten § 8 Buchführung