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Art. 7 VertLastÄndG

Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen Beschäftigten

Der Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen.

Verteidigungslastenzuständigkeitsänderungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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