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§ 18 VfAusbV
Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik
Im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
den Energiebedarf für Veranstaltungen zu ermitteln und nichtstationäre Stromversorgung zu planen und Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen festzulegen,
- 2.
Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung der Einsatzbedingungen festzulegen,
- 3.
die Errichtung nichtstationärer elektrischer Anlagen zu planen,
- 4.
die sicherheitstechnische Überprüfung installierter nichtstationärer elektrischer Anlagen zu beschreiben und Messergebnisse zu bewerten sowie
- 5.
Maßnahmen bei Störungen im Betrieb elektrischer Anlagen zu beschreiben.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.