Gesetze › VFBAZV § 5 VFBAZV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Revision