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§ 9 ViehVerkV

Viehkastrierer

Personen, die gewerbsmäßig Vieh kastrieren, ohne Tierarzt zu sein, dürfen Tiere nicht kastrieren, die an einer anzeigepflichtigen Tierseuche leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Tierseuche vorliegt.

Viehverkehrsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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