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Anlage 11 ViehVerkV

(zu § 37 Absatz 1) Bestandsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)

Seite: …

für Schafe □für Ziegen □

A. Angaben zum Betrieb

Name:Nutzungsart:
Anschrift:Zucht □Milch □Mast □Gesamtanzahl am 1. Januar …
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:Schafe:Ziegen:

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

Lfd. Nr.Datum des Zugangs oder des AbgangsZugangAbgangKennzeichen des Tieres oder der TiereAnzahlBemerkungen
Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen TierhaltersName und Anschrift oder Registriernummer des ÜbernehmersName und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

Lfd. Nr.Kennzeichen des TieresGeburtsjahrDatum der KennzeichnungRasseGenotyp, soweit bekanntTod (Monat und Jahr)ErsatzkennzeichenBemerkungen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde

Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde

Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich.

Z. B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren.

Ersatz der Angaben durch Vorlage des Zuchtbuches mit diesen Angaben möglich.

Viehverkehrsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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