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Anlage 3 ViehVerkV

(zu § 25 Absatz 1) Muster für Kontrollbücher

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1190)

A. Viehhandelskontrollbuch

AbgabeIdentifizierungÜbernehmer
123456
Ort und Datum der Übernahmebisheriger Besitzer a)Name und Anschriftb)Registriernummer bei Transportunter- nehmenc)Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugsbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres AlterDatum der AbgabeName und Anschriftgegebenenfalls Nummer der Bescheinigung

B. Transportkontrollbuch

123456
a)Ort und Datum der Übernahmeb)Uhrzeit des Verlade- beginnsc)Abfahrtszeitd)voraussicht- liche Dauer der Beförde- rungName und Anschrift des bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres AlterDatum und Zeit- punkt der Über- gabeFahrtziel Name und Anschrift des Übernehmersgegebenenfalls Nummer der Bescheinigung

C. Desinfektionskontrollbuch

12345
Datum des TransportsArt der beförderten TiereDatum der Reinigung und DesinfektionOrt der Reinigung und DesinfektionDesinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration

Viehverkehrsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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