§ 18 VKFV
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle