Gesetze › VKFV § 8 VKFV Kosten der Personalverwaltung Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung. Verwaltungskostenfeststellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte § 8a Kosten der Nachwuchskräfte