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VollstrAbkGBRAG

Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 27.7.2001 I 1887 · Quelle

Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung gerichtlicher Entscheidungen
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
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