Gesetze › VollstrKlZustEGKSBek Schlußformel VollstrKlZustEGKSBek Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen der Hohen Behörde und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle