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Art. 10 VReformG

Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen

Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.

Versorgungsreformgesetz 1998 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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